Am 16. Oktober 2013 wurde die EnEV 2014 von der Bundesregierung verabschiedet.
Heizkessel, die im Jahr 1985 oder später eingebaut oder aufgestellt wurden dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.
Heizkessel, die bis Ende 1984 eingebaut oder aufgestellt wurden dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden.
Wer seine Pflichten im Bestand (Heizung erneuern, ungedämmte Leitungen und Geschossdeckendämmen) nicht nachkommt begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit.