Enev 2014 - Energieeinsparverordnung


Am 16. Oktober 2013 wurde die EnEV 2014 von der Bundesregierung verabschiedet.

Heizkessel, die im Jahr 1985 oder später eingebaut oder aufgestellt wurden dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.

Heizkessel, die bis Ende 1984 eingebaut oder aufgestellt wurden dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden.


  • §10 (1) Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigenBrennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen HeizkesselNiedertemperatur - Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen,deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkesselnach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.
  • Die bereits bestehende Austauschpflichten für Heizungen, vor dem 1. Oktober 1978 aufgestellt worden sind bleibt weiterhin bestehen (§10 (1)

Wer seine Pflichten im Bestand (Heizung erneuern, ungedämmte Leitungen und Geschossdeckendämmen) nicht nachkommt begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit.