Helfen Sie dem Immobilienmakel dabei seine gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen, und legen Sie Ihren Personalausweis beim Abschluss des Maklervertrages oder bei dem Termin im Büro des Immobilienmaklers vor.
HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ
Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß
§ 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist
unser Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen.
Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten
(Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer
Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels einer Kopie Ihres Personalausweises.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung
dieser gesetzlichen Auflagen.