Unverzichtbar:

Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. 

Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.

WELCHE ARTEN VON ENERGIEAUSWEISEN GIBT ES?

Es wird unterschieden zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweis.

DER BEDARFSAUSWEIS:

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. Dafür liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Die durch das aufwendige Berechnungsverfahren ermittelten Daten ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Außerdem lassen sich mit diesem Verfahren energetische Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt. Somit gibt der Bedarfsausweis also nicht nur einen Ist-Zustand an, sondern zeigt auch auf, welche Möglichkeiten zur Energie- und damit Kosteneinsparung für die konkrete Immobilie bestehen.

 

Die Kosten für den Bedarfsausweis liegen bei mehreren Hundert Euro. Für diesen muss ein Ausstellungsberechtigter das Gebäude meist vor Ort untersuchen und bewerten. Zu den Ausstellungsberechtigten gehören unter anderem Hochschulabsolventen in den Bereichen Physik, Maschinenbau und Architektur. Mittlerweile gibt es jedoch Möglichkeiten, den Bedarfsausweis auch online erstellen zu lassen. Jedoch sollten Sie hierbei beachten, dass bei falschen Angaben (auch bei Unwissen) so ein Energieausweis ungültig sein kann.

DER VERBRAUCHSAUSWEIS:

Im Gegensatz zum Bedarfsausweis bewertet der Verbrauchsausweis nur den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Hierfür liegen die Kosten zwischen 25 und 100 Euro. Somit ist das die günstigere Variante, leider aber weniger aussagekräftig und nicht immer die zulässige Lösung. Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird aus den Daten aus Heizkostenabrechnungen für mindestens 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten erstellt. Dies soll Aussageungenauigkeiten aufgrund des Nutzerverhaltens entgegenwirken. Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Referenzdaten zu ermöglichen, müssen die Daten einer Witterungsbereinigung unterzogen werden. Dafür wird ein Klimakorrekturfaktor ermittelt.

 

 

 

 

 

 

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung. Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.

Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie?